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Kunststoff-Schweiz - News-Corner
 
22.10.2025
 
  
PPWR: EU-Kommission nimmt Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder teilweise von der Mehrwegpflicht aus
    
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder aus Kunststoff von den Mehrwegpflichten in Art. 29 (2) und (3) der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) auszunehmen.

Wie der Verband European Plastic Films (EuPF) in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat die Europäische Kommission zugestimmt, Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder aus Kunststoff von den Mehrwegpflichten in Art. 29 (2) und (3) der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) auszunehmen. Thomas De Meester von EuPF freut sich über diese Entwicklung: «Wir begrüssen, dass die Kommission die ökonomischen Realitäten auf pragmatische Weise anerkannt und unter Artikel 29 Abs. 2 und 3 berücksichtigt hat.» Und weiter: «Die IFEU-Lebenszyklusanalyse hat gezeigt, dass wiederverwendbare Alternativen signifikant höhere Treibhausgasemissionen verursachen – bis zu 1700 Prozent in einigen Fällen.» Die Zusatzkosten einer Mehrwegpflicht bei Palettenumhüllungen und Transportbändern beziffert De Meester aufgrund einer durchgeführten Studie auf 5 Milliarden Euro pro Jahr in acht essenziellen Sektoren.

Was bleibt, ist eine 40 %- (und später 70 %-) Mehrwegpflicht für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen unabhängigen Akteuren nach Massgabe von Art. 29 (1) der PPWR. Hier treten dieselben technischen und ökonomischen Probleme auf, daher sollte die Kommission auch hier eine Ausnahme gewähren, findet die EuPF.


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